Slowenien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 2 |
Andere EU-Länder | Ja/1 | Nein | Nein |
Schweiz | Ja/1 | Nein | Nein |
Österreich | Ja/1 | Nein | Nein |
Deutschland | Ja/1 | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zum Reisepass
Slowenien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Hinweis: In Slowenien besteht Ausweispflicht.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und kosten
Einreise- (Kurzzeit- und Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.
Gültigkeit
Kurzzeitvisum: 6 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: Aufenthalte über 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltsregistrierung.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 70 € pro Erwachsenen und Tag. Ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Reisende müssen sich innerhalb von 3 Tagen polizeilich melden. Individualreisende, die bei Verwandten oder Freunden übernachten, müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Für ausländische Touristen, die in einem Hotel, in einer Pension oder auf einem Campingplatz untergebracht sind, übernimmt die jeweilige Herberge die polizeiliche Anmeldung. EU-Bürger und Schweizer müssen sich nur dann rechtzeitigt registrieren lassen, wenn sie einen Aufenthalt von über 3 Monaten planen.
Einreisedokumente
Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Die zuständigen diplomatischen Vertretungen geben Auskunft zu den besonderen Formvorschriften für diese elterlichen Vollmachten.
Einreise mit Haustieren
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Slowenien
Konsulate in Zürich und Sion (Sitten).
Telefon: +41 (31) 310 90 00.
Website: http://www.bern.embassy.si
Adresse: Schwanengasse 9, 3011 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Di 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Slowenien
Generalkonsulat in Klagenfurt. Honorarkonsulate in Eisenstadt, St. Pölten, Innsbruck, Linz und Salzburg.
Telefon: +43 (1) 319 11 60.
Website: http://www.dunaj.veleposlanistvo.si
Adresse: Kolingasse 12 / 3. Stock, 1090 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Do 09.00-12.00 Uhr und Mo 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Slowenien
Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Bad Soden, Dortmund, Dresden und Stuttgart.
Telefon: +49 (30) 20 61 45 0.
Website: http://www.berlin.embassy.si
Adresse: Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:
Konsularabteilung: Mo-Mi 10.00-12.00 und Mi 15.00-17.00 Uhr.