Türkei: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Türkische Lira (Türk Lirasi)= 100 Kuruş. Währungskürzel: TL, TRY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10 und 5 TL, Münzen in den Nennbeträgen 1 TL und 50, 25, 10, 5 und 1 Kuruş.
Kreditkarten
Vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US$. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US$ bzw bis in Höhe des deklarierten Betrages.
Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TL in eine ausländische Währung, müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.
Geldwechsel
Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen als Nachweis für legalen Umtausch aufbewahrt werden. Die Kurse können in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Geld und Reiseschecks können an allen PTT-Ämtern getauscht werden. Flughäfen, Hotels und Banken verlangen hohe Provisionen. Besser sucht man eine der zahlreichen freien Wechselstuben (Döviz Bürosu) auf. Wechselstuben haben meist auch am Wochenende und während der Hochsaison oft bis Mitternacht geöffnet.
Türkei Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:
Verbotene Importe
Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art (inklusive Cannabis sowie medizinischen Cannabis und anderer CBD-Produkte) ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.
Einfuhrbeschränkungen
Für die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug wird eine besondere Erlaubnis benötigt.
Ausfuhverbot
Verboten ist der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern (z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Fossilien). Diese gelten als staatliches Eigentum. Verstöße werden mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gehandet. Dabei spielt der Wert der Antiquitäten keine Rolle.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Beantragt werden diese bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen.
Die Ausfuhr von Drogen (inklusive Cannabis sowie medizinischen Cannabis und anderer CBD-Produkte) ist streng verboten.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom türkischen Handelsministerium erhältlich.