Ungarn: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Forint = 100 Fillér. Währungskürzel: Ft, HUF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 20.000, 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 Ft. Münzen sind in den Nennbeträgen 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Ft im Umlauf. Einige Gedenkmünzen sind ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Ungarn steht noch kein Datum fest.
Kreditkarten
JCB, Visa, Mastercard, American Express und Diners Club werden in Hotels und Restaurants akzeptiert. An Geldautomaten sowie bei über 3200 Postämtern kann man mit Kreditkarten Bargeld in der Landeswährung abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Ungarische Nationalbank: Mo-Fr 10.30-14.00.
Handelsbanken: Mo-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Samstags sind die Banken in Ungarn geschlossen.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Fremdwährungen kann man in offiziellen Wechselstellen in Hotels, Banken, an Flughäfen, Bahnhöfen und in einigen Reisebüros und Restaurants umtauschen. In der Budapester Innenstadt (V. Bezirk) und im Burgviertel (I. Bezirk) sind viele Wechselstuben auch am Wochenende geöffnet. Hotelrezeptionen tauschen durchgehend Geld, in den Reisebüros wird während der Geschäftszeiten gewechselt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen in der Hauptstadt Geld- und Wechselautomaten zur Verfügung.
Man sollte alle Umtauschquittungen aufheben und kein Geld auf dem Schwarzmarkt wechseln. Devisen dürfen nur umgetauscht werden und Umtauschquittungen müssen bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Beim Geldwechsel außerhalb offizieller Stellen trägt jeder selbst die Verantwortung und das eventuelle Betrugsrisiko, daher in Wechselstuben vor dem Tausch genauestens informieren.
Ungarn Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Ungarn eingeführt werden:
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Tierische Produkte, die nicht in Dosen konserviert sind (z.B. Fleisch, Milch und Molkereiprodukte) (siehe auch Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
800 Tabakstifte für Tabakerhitzer mit 300 ml Flüssigkeit (Personen ab 17 J.);
300 ml Füllflüssigkeit für elektronische Zigaretten (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom ungarischen Zoll erhältlich.