Dominica: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis zum Reisepass
Reisende nach Dominica können das ED-Card-Formular maximal drei Tage vor ihrem Reisedatum online ausfüllen. Reisende erhalten eine E-Mail-Bestätigung zusammen mit einem QR-Code. Die Informationen sollten auf einem mobilen Gerät gespeichert oder zur Vorlage beim Einlass ausgedruckt werden. Bei der Ankunft muss die Bestätigung und der QR-Code zusammen mit dem Reisepass den Einwanderungs- und Zollbeamten vorgelegt werden.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Österreich und andere EU-Länder (Ausnahmen: Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten).
(b) Schweiz.
(c) Türkei (Aufenthalt bis max. bis 21 Tage). Soll der Aufenthalt von vornherein länger als 21 Tage dauern, muss vorab ein Visum besorgt werden.
Kosten
Besuchervisum: 25 £ / 200 EC$ bei der Dominica High Commission in London.
Antragstellung an
High Commission von Dominica in London (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt und notariell beglaubigt sein.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf dominica.gov.dm/forms#).
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Einladungsschreiben.
(e) Gebühr (Nachweis über erfolgte Bezahlung).
(f) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(g) Geschäftsreisen: Schreiben des Gastgebers.
(h) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(j) Arbeitsnachweis/ Nachweis über Selbständigkeit.
(k) Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(l) aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.
(m) Gesundheitszeugnis inklusive HIV-Test.
Aufenthaltsgenehmigung
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss man zuerst eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) beantragen.
Bearbeitungsdauer
Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i. d. R. 10 Tage; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen. Langzeitvisa i. d. R. bis zu 12 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreisedokumente
Folgende Dokumente sind für die visumfreie Einreise erforderlich:
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist.
Aufenthaltsverlängerung
Verlängerungen sollen vor Ort beim Immigration Department in Roseau (Police Headquarters) beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Haustieren wie Hunde und Katze wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Dominica High Commission
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
Telefon: +44 (20) 73 70 51 94.
Website: http://www.dominicahighcommission.co.uk
Adresse: 1 Collingham Gardens, SW5 0HW London
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr.