St. Maarten: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Hinweis: Dennoch können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und über mindestens zwei freie Seite verfügen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa
Kosten
Türkische Antragsteller: Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 80 €.
Visaarten und kosten
Gültigkeit
Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage.
Transit
Ansonsten visapflichtige Reisende, die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen sind und die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Ein visumfreier Flughafentransit ist auf St. Maarten nur am selben Kalendertag möglich.
Antragstellung an
Antragsunterlagen
Bearbeitungsdauer
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
Ausreichende Geldmittel
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (100 - 200 US$ pro Person pro Tag je nach Art der Unterkunft (privat oder Hotel)).
Einreisedokumente
Ausreichende Geldmittel (100-200 US$ pro Person pro Tag), Rückreise- oder Weiterreiseticket, ggf. Visum, Hotelreservierung oder private Einladung, Auslandsreisekrankenversicherung in Höhe von 15.000 US$ Miniumum, einschließlich Rückführung.
Aufenthaltsverlängerung
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in St. Maarten niederlassen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise mit Haustieren
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Der niederländische Südteil der Insel St. Martin/St. Maarten und der französische Nordteil der Insel St. Martin/St. Maarten unterhalten keine eigenen Auslandsvertretungen. Zuständig sind die Botschaften der Niederlande bzw. Frankreichs.