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St. Vincent und die Grenadinen: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein/1
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Achtung: Bei der Einreise muss von Grenzbeamten ein Einreiseformular des Gesundheitsministeriums ausgefüllt werden.

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben). Die Aufenthaltsdauer wird bei der Ankunft von der Einwanderungsbehörde festgelegt:

(a) [1] Deutschland, Österreich und alle anderen Schengen-Länder.

(b) Schweiz;

(c) Türkei (bis zu 90 Tage Aufenthalt).

 

Antragstellung an

Visumpflichtige Antragsteller müssen den Visumantrag an das Ministry of National Security in Saint Vincent and the Grenadines richten.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular VAF-5.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, mit mindestens einer freien Seite.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich (mind. 2 Monate Gültigkeit über Rückreisedatum hinaus).
(e) Nachweis der Unterbringung in St. Vincent und den Grenadinen, z. B. in Form einer schriftlichen Einladung des Gastgebers, oder andere Belege, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller in der Lage ist, selbst seine Unterkunft in St. Vincent und den Grenadinen zu unterhalten.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel bzw. über die Finanzierung des Aufenthalts (z. B. aktueller Kontoauszug, Gehaltsabrechnungen, Kreditkarte oder Sparbuch; Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Pauschalreise; Einladungsschreiben von Verwandten/Freunden).
(g) frankierter Einschreiben-Rückumschlag (Deutsche Post, DIN A4) für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(h) Überweisungsbeleg der Visumgebühr.

(i) Arbeitgebernachweis.

(j) polizeiliches Führungszeugnis.

Weitere Unterlagen sind möglicherweise erforderlich.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen vom Department of Tourism, den zuständigen Konsulaten, der High Commission in London (s. Kontaktadressen) oder vom Prime Minister's Office in Kingstown.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei An-/Abreise über die USA: visumfreie Durchreise nur mit eigenem EU-Reisepass. Minderjährige mit Kinderreisepass benötigen ein Visum für die Durchreise.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Generalkonsulat von St. Vincent und den Grenadinen

Konsulat in Basel.


Telefon: +41 (0)22 707 63 00.
Adresse: 8 Avenue de Frontenex, 1207 Genf
Geschäftszeiten:

Publikumsverkehr nach Vereinbarung.

Honorarkonsulat von St. Vincent und die Grenadinen


Telefon: +43 (0)1 533 04 15 99.
Website: http://www.svgconsulate.at
Adresse: Börsegasse 11/65, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Termine nach telefonischer Vereinbarung. 

High Commission for St. Vincent & the Grenadines

(Auch für Deutschland und Österreich zuständig.)


Telefon: +44 (0)20 74 60 12 56. Konsularabt. +44 (0)20 74 60 25 88.
Website: http://www.svghighcom.co.uk
Adresse: 10 Kensington Court, W8 5DL London W8 5DL
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Do 11.00-12.00 Uhr und 15.00-16.00 Uhr (telefonische Vereinbarung mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin).