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Cook-Inseln: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja 1
Türkei Ja Ja 1
Österreich Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja 1

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

[1] Touristen und Geschäftsreisende (für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen und Ausstellungen; keine Arbeitsaufnahme) benötigen für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen (Touristen) bzw. 30 Tage (Geschäftsreisende) keine vorherige Einreisegenehmigung, sondern erhalten am Flughafen ein kostenloses Visum. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
(a) bestätigte Rück-/Weiterflugtickets. 
(b) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(c) Unterkunftsnachweis.

(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültig ist. 

Besucher, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Kontaktadresse s. Ministry of Foreign Affairs and Immigration (MFAI)).

Touristen, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes eine Verlängerung bei den Einwanderungsbehörden beantragen. Der touristische Aufenthalt kann um maximal 6 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden.

Kosten

Touristen und Geschäftsreisende, die nicht länger als 31 bzw. 30 Tage auf den Cook-Inseln bleiben, können visumfrei einreisen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs and Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: (00 682) 293 47. (E-Mail: immigration2@cookislands.gov.ck)

Einreisedokumente

Auslandskrankenversicherung empfohlen. Besucher müssen für alle medizinischen Kosten, die im Krankheitsfall entstehen, selbst aufkommen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der begleitende Elternteil führen, sollten das Verwandtschaftsverhältnis über ein entsprechendes Dokument (z.B. eine Geburtsurkunde) belegen.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Ministry of Foreign Affairs and Immigration


Telefon: +682 293 47.
Website: http://www.facebook.com/mfaicookislands/
Adresse: Government Building, PO Box 105, Avarua, Rarotonga