Französisch-Polynesien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Nein/1 | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Nein/1 | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja/2 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Nein/1 | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Reisepass einreisen. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Französisch-Polynesien einen Reisepass, der mindestens noch 3 Monate nach der Ausreise gültig ist.
Achtung: Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, sind die Vorschriften dieser Staaten bezüglich der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses zu beachten.
Personalausweise/Identitätskarten
Hinweis zum Reisepass
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen Frankreichs (Kontaktadressen s. Frankreich).
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeitvisum für ein Schengenland besitzen, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Zeitraum von 6 Monaten. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Visaarten und kosten
Kurzzeitvisum: 9 €.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit demselben Flugzeug oder derselben Fluggesellschaft innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsunterlagen
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen für ein Visum erteilen die französischen Vertretungen (Kontaktadressen s. Frankreich).
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreisedokumente
(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
(b) ausreichende Geldmittel.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist.
Aufenthaltsverlängerung
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Einreise mit Haustieren
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung ausschließlich aus tollwutfreien Ländern nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Französisch-Polynesien (Tahiti) ist ein französisches Überseegebiet, die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften (Kontaktadressen siehe Frankreich).