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Nauru: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Visa

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Keine.

Visaarten und kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. Verlängerungsmöglichkeit vor Ort.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente, einschließlich bestätigter Tickets und Platzreservierung, müssen vorgelegt werden.

Antragstellung an

Eine Einreisegenehmigung muss beim Immigration-Department von Nauru (visa@naurugov.nr oder gio.nauru@nauru.gov.nr) beantragt und beim Einchecken am Flughafen vorgelegt werden. Bei der Einreise kann ein Touristenvisum für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen beantragt werden. Dafür muss ein gültiges Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für ein Hotel vorgelegt werden. 

  

Antragsunterlagen

Touristenvisum:

Beantragung bei der Einreise:
(a) Einreisegenehmigung, die vor der Abreise beim Immigration-Department von Nauru beantragt werden muss.

(b) Reisepass.

(c) Buchungsbestätigung eines Hotels. Reisende, die nicht in einem Hotel übernachten, müssen ein Schreiben ihres Gastgebers beilegen.

(d) Alle Besucher müssen außerdem ausreichende Geldmittel und ein gültiges Rückflugticket vorweisen können.

(e) Türkische Antragsteller: Polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Attest über den Gesundheitszustand. 

Geschäftsvisum:

(a) - (d)

(e) Für Geschäftsvisa muss dem Antrag ein Schreiben des Geschäftspartners in Nauru beigefügt werden. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person oder eines dort ansässigen Unternehmens vorzulegen.
 

Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme (mindestens acht Wochen vor Abreise) mit dem nauruischen Generalkonsulat in Melbourne/Australien empfohlen.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen vom nauruischen Generalkonsulat in Brisbane (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Empfehlenswert ist die Antragstellung mindestens 8 Wochen vor der geplanten Abreise.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen.

Einreisedokumente

(a) Einreisegenehmigung vom Immigration-Department von Nauru.

(b) Gültiges Rück-/Weiterreiseticket.

(c) Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person.

(d) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Unbegleitete alleinreisende Minderjährige im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als solche angemeldet sein. Alleinreisende Kinder zwischen zwölf und fünfzehn Jahren gelten als junge Reisende und können als unbegleitete alleinreisende Minderjährige angemeldet werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Honorarkonsul von Nauru

(Auskünfte auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz.)


Telefon: +44 (0)1732 74 60 61.
Adresse: Romshed Courtyard, TN15 0SD Underriver

Generalkonsulat der Republik Nauru

Nauru unterhält keine Auslandsvertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Anfragen können jedoch an das nauruische Generalkonsulat in Brisbane gerichtet werden.


Telefon: +61 (0)7 32 20 30 44.
Adresse: 99 Creek Street, Level 3, QLD 4000 Brisbane
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.