Neukaledonien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 2 |
Deutschland | 1 | Ja | Nein |
EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | 1 | Ja | Nein |
Reisepässe
EU-Bürger: Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis sind erforderlich. Erfolgt die Einreise über Drittstaaten, ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Nicht-EU-Bürger: Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem noch mindestens gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Reisepass- und Visa Hinweise
Visabestimmungen ändern sich kurzfristig, man sollte sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei den französischen konsularischen Vertretungen erkundigen.
Visa
Einreisedokumente
Aufenthaltsverlängerung
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Neukaledonien ist ein französisches Übersee-Territorium, die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften (Kontaktadressen s. Frankreich).