Neuseeland: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Girocard
Geldautomaten (ATM) sind überall zu finden und können mancherorts mit der Girocard mit Maestro-Zeichen und mit gängigen Kreditkarten überall genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Neuseeland in den Städten in einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.
Geldwechsel
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.
Neuseeland Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:
Einfuhrbestimmungen
Eine Zollerklärung kann auch online abgegeben werden.
Verbotene Importe
Lebensmittel (zum Beispiel Fleisch, Früchte, Honig), Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere sowie Pflanzen- und Tierprodukte.
Einfuhrbeschränkungen
Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden.
Achtung: Campingausrüstungen müssen deklariert werden. Bei Ankunft erfolgt eine genaue Untersuchung der Gegenstände. An Wanderschuhen darf z.B. keine Erde haften.
Hinweis: Elektronische Datenträger dürfen von Zollbeamten durchsucht werden. Besitzer der Geräte müssen ggf. Passwörter herausgeben.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom neuseeländischen Zoll erhältlich.