Neuseeland: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verfügen:
EU-Länder und Schweiz.
Visa Note
NZeTA: U.a. Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz sowie Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen ein ETA (Electronic Travel Authority), wenn sie erstmalig nach Neuseeland reisen. Die NZeTA muss mindestens 72 Stunden vor der Reise entweder über die New Zealand Immigration (Gebühr: 23 NZ$) oder über eine Mobile App (Gebühr: 17 NZ$) beantragt werden. Die Beantragung selbst dauert 5-10 Minuten. Das ETA hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann mehrmals genutzt werden. Hinweis: Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
Zusammen mit der ETA-Gebühr wird zusätzlich eine Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 100 NZ$ erhoben.
Kosten
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 23 NZ$ online bzw. 17 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: bei persönlicher Beantragung beim VAC in London: 208 £ (Deutsche)/ 47 £ (türkische Staatsangehörige); online: 441 NZ$ (Deutsche) / 100 NZ$ (türkische Staatsangehörige). Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr des Visumsproviders. VFS Global berechnet dafür 24 £.
Studenten- und Trainee Work Visum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und türkische Staatsangehörige) / 1.455 NZ$ (Deutsche und türkische Staatsangehörige) online.
Germany Working Holiday Visa: 770 NZ$ (Deutsche) online.
Turkey Working Holiday Visa: 770 NZ$ (türkische Staatsangehörige) online.
Österreich und die Schweiz
Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 17 NZ$ online bzw. 23 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: 100 NZ$ (Österreicher) / 441 NZ$ (Schweizer) online; 47 £ (Österreicher) / 208 £ (Schweizer) persönlich/ Papierform.
Studenten- oder Traineevisum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer und österreichische Staatsangehörige)1.455 NZ$ (Schweizer und Österreicher) online.
Austria Working Holiday Visa: 770 NZ$ online.
Visaarten und kosten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen von New Zealand Immigration.
Gültigkeit
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std. NZeTA: 2 Jahre gültig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind.
Antragstellung an
Deutschland
Bei New Zealand Immigration online.
Junge deutsche Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Österreich
Junge österreichische Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Schweiz
Bei New Zealand Immigration online.
Antragsunterlagen
NZeTA:
(a) 1 aktuelles Passfoto, das den NZeTA-Foto-Anforderungen entspricht.
(b) gültigen Reisepass. Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
(c) Gebühr.
(d) Kreditkarte.
(e) E-Mail-Adresse.
(f) Gebühr für International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL).
Einreisevisum:
(a) Antragsformular
(b) 2 aktuelle, farbige Passfotos (45 mm x 35 mm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück- / Weiterflugtickets.
(f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(h) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5).
(i) Reisekrankenversicherung.
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
Für einige Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache benötigt.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder von der New Zealand Immigration.
Bearbeitungsdauer
In London dauert die Bearbeitung bis zu 34 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger). Die Bearbeitung kann zurzeit bis zu acht Wochen dauern.
Working Holiday Visa: bis zu 49 Werktage
NZeTA: 10 Min. bis 72 Std.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 € pro Person pro Monat; 400NZ$/200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Einreisedokumente
(a) Rück-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Eine Zollerklärung kann an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington online abgebeben werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige bis 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden.
Einreise mit Haustieren
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for Primary Industries).
American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft von Neuseeland
Telefon: +43 (1) 505 30 21.
Website: http://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/austria/new-zealand-embassy-and-permanent-mission
Adresse: Mattiellistr. 2-4/3, 1040 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.
Generalkonsulat von Neuseeland
(ohne Visumerteilung)
Visaangelegenheiten und Auswanderungsanträge werden vom New Zealand Visa Application Centre in London bearbeitet.
Telefon: +41 (22) 929 03 50.
Website: http://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/united-nations/new-zealand-permanent-mission-geneva
Adresse: Chemin des Fins 2, 1218 Le Grand-Saconnex/Genf
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.30-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
Botschaft von Neuseeland
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Generalkonsulat in Hamburg.
Visaangelegenheiten und Auswanderungsanträge werden online oder vom New Zealand Visa Application Centre in London bearbeitet.
Telefon: +49 (30) 20 62 10.
Website: https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/germany/new-zealand-embassy/
Adresse: Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.30-13.00 und 14.00-16.00 Uhr.