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Föderierte Staaten von Mikronesien: Länderinfos

Überblick

Die Föderierten Staaten von Mikronesien sind ein tropisches Taucherparadies mit glasklarem, türkisfarbenem Wasser und weißen Stränden. Die flachen, enorm großen Lagunen von Inseln wie Chuuk sind unglaublich schön und voller Schiffswracks und regenbogenfarbener Korallenbänke.
Die Bevölkerung von Mikronesien zeichnet sich durch viele Sprachen und einzigartige Bräuche. Auf der Inseln Yap, z.B., zahlt man noch heute mit uralten Steinmünzen.
Mikronesien wurde 1947 das von den USA verwaltete UN-Treuhandgebiet Trust Territory of the Pacific Islands. Danach wurde es portugiesische, spanische, deutsche und japanische Kolonie. Im Jahr 1986 unterzeichneten die Inseln einen Vertrag über die freie Assoziation mit den USA, die eine nahezu komplette Unabhängigkeit mit US-amerikanischer Militärunterstützung ermöglichte.
Die Inseln von Mikronesien sind geografisch sehr isoliert und Industrie und Infrastruktur muss sich erst entwickeln. Das Potential für eine positive Entwicklung, vor allem auf touristischem Gebiet, ist groß, jedoch bedarf es weiterhin der Unterstützung durch die USA. Aber auch, wenn sich der Tourismus als Einnahmequelle etabliert, ein einsames Inselparadies wird sich für Entspannung Suchende unter den mehr als 600 Inseln immer finden.
 

Wichtige Fakten

Fläche:

Kosrae (5 Inseln): 110 qkm; Pohnpei (163 Inseln): 344 qkm; Chuuk (294 Inseln): 127 qkm; Yap (145 Inseln): 119 qkm. Insgesamt: 702 qkm.

Bevölkerung:

114.566 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

151 pro qkm.

Hauptstadt:

Kolonia (auf Pohnpei).
Regierungssitz: Palikir (auf Pohnpei).

Staatsform:

Bundesrepublik seit 1980. Verfassung von 1979. Parlament (Congress) mit 14 Mitgliedern. Unabhängig seit 1990, seit 1986 besteht ein freier Assoziierungsvertrag mit den USA, die mit der Verteidigungspolitik betraut sind.

Staatsoberhaupt:

Wesley W. Simina, seit Mai 2023.

Elektrizität:

110 V, 60 Hz. US-Stecker sind Standard.

Föderierte Staaten von Mikronesien: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 19:06:23 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Mikronesien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu vulkanischer Aktivität und Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist tropisch mit ganzjährig hohem Niederschlag. Insbesondere von Juni bis Dezember treten starke Winde auf, die Taifunstärke erreichen können. Überflutungen, Erdrutsche und Taifune können zu erheblichen Gefahren und Schäden führen.

An allen Küsten gibt es gefährliche Strömungen und Wellen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In den Föderierten Staaten von Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila/Philippinen.
Die Föderierten Staaten von Mikronesien unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die mikronesische Botschaft in Washington/USA.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt nur wenige Flugverbindungen nach Mikronesien und vor Ort einige Boots- und auf der Insel Yap Busverbindungen. Mietwagen und Sammeltaxis sind verfügbar, allerdings in der Regel schlecht gewartet.

Straßen befinden sich meist in schlechtem Zustand und sind außerhalb der Städte nicht geteert. Nach Regenfällen erhöht sich das Unfallrisiko. Daneben stellen Fußgänger und Tiere auf der Fahrbahn, eine in der Regel nicht vorhandene Straßenbeleuchtung und eine mangelnde Fahrdisziplin weitere Risiken dar.

Es gibt kein internationales Roaming in Mikronesien, sodass die Telefonie mit deutschen Mobiltelefonen nicht funktioniert.

Touristische Informationen bieten MicronesiaTour und Travel Micronesia.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Diskriminierung von LGBTIQ-Personen ist gesetzlich untersagt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwischen Erwachsenen sind gesetzlich nicht sanktioniert.

Kulturelle und gesellschaftliche Akzeptanz ist allerdings nicht uneingeschränkt gegeben, sodass sich kaum jemand als zur LGBTIQ-Gemeinschaft zugehörig bekennt.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, Konsum und Handel von bzw. mit Drogen ist verboten und wird streng bestraft.

Alkohol darf nicht auf öffentlichen Plätzen konsumiert werden.

Es ist verboten und gefährlich, Gegenstände aus gesunkenen Schiffen und Flugzeugen aus dem Zweiten Weltkrieg zu entfernen.

Geld/Kreditkarten

Mangels eigener Landeswährung wird in den Föderierten Staaten von Mikronesien der USD verwendet. Der Umtausch von EUR ist bei Banken nicht möglich, unter Umständen jedoch in Hotels. Geldautomaten sind vorhanden. Gängige Kreditkarten werden auch in Hotels und auf Tourismus ausgerichteten Geschäften angenommen. Die Mitnahme einer ausreichenden Menge von Bargeld wird dennoch empfohlen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen noch mindestens 120 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Bei Einreise muss ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden. Ersatzweise kann die Einreise bei Nachweis entsprechender finanzieller Mittel erlaubt werden. Informationen erteilt die Botschaft Mikronesiens in Washington D.C..

Bei Ankunft ist ein ausgefüllter Ein- und Ausreisebericht („FSM Immigration Arrival and Departure Record") bzw. eine "entry permit" vorzulegen. Das Formular wird auch von den Fluglinien ausgegeben.

Bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme ist ein Visum erforderlich. Davon ausgenommen sind Geschäftsleute, die zum Zweck geschäftlicher Beratungen reisen; Sportler oder Künstler, die punktuell an einer Veranstaltung teilnehmen oder ein Engagement wahrnehmen; Journalisten, die von den Medien des Landes ihres Wohnsitzes entsandt werden, und innerbetriebliche Auszubildende.

Bei Reisen zwischen den Inseln der Föderierten Staaten von Mikronesien sind jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

Ein- und Ausfuhrbeschränkungen bzw. –verbote, insbesondere für Alkohol, Tabak, Drogen und weitere Waren wie z.B. geschützte Tiere und Pflanzen und daraus gefertigte Produkte sind rechtzeitig bei den zuständigen mikronesischen Behörden zu erfragen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Mikronesien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Basisversorgung nicht immer sichergestellt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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