Nördliche Marianen: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig sein.
Reisepass- und Visa Hinweise
Die Einreisebestimmungen entsprechen denen der USA.
Visa
Bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen benötigen u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder kein Visum (bei der Einreise wird eine ESTA ausgestellt):
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum vor der Einreise benötigen Staatsbürger von Bulgarien, Rumänien und Zypern).
Antragsunterlagen
Visumpflichtige Reisende (s. [1]) müssen vor Reiseantritt postalisch oder per Fax eine Einreisegenehmigung (Entry Permit) beantragen (unter Angabe von Art der Reise, Heimatadresse mit Telefon- und Faxnummer, Kopie der Reisebuchung mit den genauen Reisedaten, Kopie des gültigen Reisepasses, Reiseverlauf und Adresse des Hotels oder der Privatunterkunft, Nachweis ausreichender Geldmittel (100 US$ pro Tag), Kopie des Rückreisetickets).
Die Einreisegenehmigung kann bei der folgenden Adresse beantragt werden:
Director of Immigration, Authorization to Board Request
CNMI Division of Immigration Office of the Attorney General, P.O. Box 10007 Saipan, MP 96950, Tel: (670) 236 09 21/22/23.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 100 US$ pro Aufenthaltstag) für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.