Samoa: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen (wenn nicht anders angegeben), sofern sie bestätigte Ausreisedokumente bzw. Weiter-/Rückflugtickets, ausreichende Geldmittel, eine bestätigte Adresse der Unterkunft in Samoa, ggf. ein gültiges Visum für das nächste Reiseziel und einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig ist, vorlegen können. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden.
Kosten
Deutschland, Österreich, Schweiz und Türkei
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken erhalten bei der Einreise ein kostenloses Entry Permit für einen Aufenthalt von max. 90 bzw. 60 Tagen.
Visitor Entry Permit: 200 SAT$.
Weitere Informationen von Samoa Immigration.
Visaarten und kosten
Einreisegenehmigung Entry Permit (Touristen-, Besuchs- und Geschäftsvisum).
Gültigkeit
6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Antragstellung an
Konsularabteilung der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Für Aufenthalte über 60 Tage ist ein Entry Permit erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungsdauer
Temporary Resident Permit: 2 Wochen. Anträge sollten mindestens 1 Monat vor der geplanten Einreise nach Samoa gestellt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei allein reisenden Minderjährigen unter 12 Jahren ist vor Abreise mit der Botschaft des Unabhängigen Staates Samoa in Brüssel unter Darlegung der Details zu klären, ob die Einreise gestattet wird.
Einreise mit Haustieren
Für jedes Haustier wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland sowie eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium in Apia benötigt. Detaillierte Angaben von der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen).
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft von Samoa
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
Telefon: +32 (0)2 660 84 54.
Website: http://samoaembassybelgium.com
Adresse: Avenue Commandant Lothaire 1, 1040 Brüssel
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-16.30 Uhr, Fr 09.00-16.00 Uhr.
Honorarkonsulat von Samoa
Telefon: +43 (0)1 470 05 10.
Adresse: Colloredogasse 31, 1180 Wien
Honorarkonsulat von Samoa
Weiteres Honorarkonsulat in Hamburg.
Telefon: +49 (0)30 55 57 08 94
Adresse: Witzlebenstraße 6, 14057 Berlin