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Tonga: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.

Visa

Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum für Tonga, sofern sie einen Reisepass haben, ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie etwaige Visa für das nächste Zielland besitzen und bei Ankunft ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können: 
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.


 

Kosten

Touristenvisum (bis 1 Monat): gebührenfrei bei der Einreise.

Visumpflichtige Reisende sollten sich an die High Commission (s. Kontaktadressen) wenden.

Gültigkeit

1 Monat Aufenthalt.

Transit

Tonga ist kein Transitland. Es gelten die Bestimmungen wie unter Visum beschrieben.

Antragstellung an

Falls erforderlich, bei der Tonga High Commission (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) Formloser Antrag auf Einreiseerlaubnis bei der High Commission von Tonga in London (auf Englisch, muss enthalten: Reiseanlass, Einreiseort, Aufenthaltsdauer, Finanzierung der Reise).
(b) Gültiger Reisepass im Original. Es besteht auch in begründeten Fällen (z.B. bei Personen, die ihren Reisepass ständig benötigen) die Möglichkeit, Kopien der relevanten Reisepassseiten beizufügen und ein Blattvisum zu erhalten.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
S. Visum bei der Einreise.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel während ihres Aufenthals verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.

(b) Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung (um maximal 6 Monate) kann bei der Einwanderungsabteilung des Außenministeriums in Tonga (Immigration Department Nuku’alofa, Tel.  (00676) 26970) beantragt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei allein reisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Government Veterinarian (P.O. Box 14, Nuku'alofa) in Tonga beantragt werden.
Für Hunde und Katzen werden zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Konsulat des Königreichs Tonga


Telefon: +41 (0)44 254 99 66.
Adresse: Zollstrasse 62, 8005 Zürich

Botschaft des Königreichs Tonga

(Auch für Deutschland und die Schweiz zuständig.)


Telefon: +44 (0)20 77 24 58 28.
Adresse: 36, Molyneux Street, W1H 5BQ London
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