Ecuador: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und darf nicht beschädigt sein. Diese Bestimmung gilt sowohl für visumfreie als auch für visumpflichtige Aufenthalte.
Reisepass- und Visa Hinweise
Reisepässe (bzw. beglaubigte Fotokopien) müssen in Ecuador stets mitgeführt werden.
Visa
Reisende fast aller Länder sind vom Visumzwang befreit und können sich bis zu 90 Tage innerhalb von einem Zeitraum von einem Jahr im Land aufhalten (Einreisestempel zählt).
Ausnahmen: Ein Visum benötigen u.a. Staatsangehörige von Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Cuba, Eritrea, Haiti, Kenia, Nepal, Nigeria, Nord-Korea, Pakistan, Senegal und Somalia.
Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist vor Ort beim Außenministerium möglich.
Kosten
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Visaarten und kosten
U.a. Touristen-, Arbeits- und Studentenvisum.
Gültigkeit
Je nach Aufenthaltszweck unterschiedlich.
Transit
Transitvisa werden nicht ausgestellt.
Antragstellung an
Postalisch (nur in Berlin möglich) oder persönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.
Antragsunterlagen
Einreisevisum (Aufenthalt bis zu 180 Tage):
(a) 1 Antragsformular (online oder bei den diplomatischen Vertretungen erhältlich),
(b) 1 Passbild mit weißem Hintergrund,
(c) Reisepass (bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig) und eine Kopie des Reisepasses,
(d) Kopie des Hin- und Rückflugtickets oder der elektronischen Ticketreservierung,
(e) polizeiliches Führungszeugnis (Minderjährige: Bescheinigung einer Bildungseinrichtung über gutes Betragen),
(f) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
(h) (evtl. eine Masern-Impfung),
(i) Nachweis ausreichender Geldmittel (z.B. Bankbestätigung oder Einkommensbestätigung des Arbeitgebers),
(j) Briefmarken für die Rücksendung des visierten Reisepasses innerhalb Deutschlands.
Aufenthaltsgenehmigung
Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung.
Bearbeitungsdauer
3-4 Wochen. Spätestens 1 Monat vor der geplanten Reise sollte mit der zuständigen diplomatischen Vertretung Kontakt aufgenommen werden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Anmeldepflicht
Jeder ausländische Bürger, der ein Visum für einen Aufenthalt über 90 Tage erhalten hat, muss dieses innerhalb von 30 Tagen ab seiner Einreise in Ecuador bei der Generaldirektion für Ausländerwesen des Innenministeriums registrieren lassen (Dirección de Extranjería, Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio y Integración, Carrión E1-76 y Avenida 10 de Agosto, Quito. Tel: (02) 299 32 00).
Einreisedokumente
(a) Rück- bzw. Weiterreisetickets.
(b) Bei der Einreise erhält jeder Besucher einen Einreisestempel.
(c) Ausreichende Geldmittel.
(d) Bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass.
(e) Auslandsreisekrankenversicherung, die für Ecuador und während des gesamten Aufenthalts gültig ist.
Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht drohen Geldstrafen sowie Zurück- und Ausweisungen. Auskünfte über die Visumbestimmungen für längerfristige Aufenthalte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Galapagos-Inseln:
Touristen benötigen ein Einreise-Formular (Transit Control Card oder Tarjeta de control de tránsito, TCT), auf dem u.a. Name und Passnummer angegeben werden müssen. Es muss vor der Einreise auf die Galapagos-Inseln schon am Flughafen Quito ausgefüllt werden. Die Gebühr beträgt 10 US$. In jedem Fall muss eine in Ecuador gültige Krankenversicherung, ein gültiges Hin- und Rückreiseticket sowie alle Hotelreservierungen für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgewiesen werden. Weitere Infos unter www.ecuadorline.de.
Aufenthaltsverlängerung
Das Touristenvisum kann einmalig verlängert werden. Das verlängerte Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die allein oder nur mit einem Elternteil/Sorgeberechtigten aus Ecuador ausreisen und einen ständigen Wohnsitz (ab 6 Monaten) in Ecuador haben, benötigen unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit eine gerichtliche, notariell oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigte Einverständniserklärung.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Ecuador
Konsulate in Genf und Zürich.
Telefon: +41 (31) 351 62 54. Konsularabteilung: +41 (31) 351 17 55.
Website: http://www.embajadaecuador.ch
Adresse: Kramgasse 54, 3011 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr.
Generalkonsulat der Republik Ecuador
Telefon: +43 (1) 890 44 34.
Adresse: Goldschmiedgasse 10/2/201+202, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Botschaft der Republik Ecuador
Konsulat in Hamburg. Honorarkonsulate in Bremen, Königstein, Ludwigsburg, München und Stolberg.
Telefon: + 49 (0)30 800 96 95.
Adresse: Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.