Guatemala: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Quetzal = 100 Centavos. Währungskürzel: Q, GTQ (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Quetzal, Münzen im Wert von 1 Quetzal sowie von 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden teilweise akzeptiert. In ländlichen Gebieten ist keine Kartenzahlung möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Guatemala nur in Guatemala City in einer Bank (BAC Credomatic) und von einer Wechselstube am Flughafen angenommen. Die Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa 09.00-13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar, in Wertpapieren oder als Edelmetalle. Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$.
Geldwechsel
Der Quetzal ist außerhalb des Landes kaum erhältlich. Alle unverbrauchten Quetzal sollten vor der Ausreise zurückgetauscht werden (Beträge bis zu 100 US$). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollars. Beschädigte Banknoten sind schwer zu wechseln. Banken, Wechselstuben und größere Hotels wechseln US-Dollar.
Guatemala Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Guatemala eingeführt werden:
500 g Tabak (Personen ab 18 J.);
5 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
2 kg Süßigkeiten;
Geschenke bis zu einem Gegenwert von 500 US$.
Persönliche Gegenstände wie Kleidung und u.a. ein PC, ein Mobiltelefon, ein Musikinstrument etc.
Einfuhrbestimmungen
Vor der Einreise muss eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abgegeben werden. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält man eine E-Mail mit einem QR-Code. Diesen muss man entweder ausdrucken oder als Screenshot auf dem Handy abspeichern.
Einfuhrbeschränkungen
Einfuhrgenehmigungen sind erforderlich für Waffen, Munition, bestimmte chemische Substanzen, für bestimmte Obst- und Gemüsesorten sowie für lebende Tiere und Pflanzen.