Nicaragua: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein/1 |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein/1 |
Schweiz | Ja | Ja | Nein/1 |
Österreich | Ja | Ja | Nein/1 |
Deutschland | Ja | Ja | Nein/1 |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens länger als 6 Monate gültig sein.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Nicaragua bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder,
b) Schweiz und
c) Türkei.
Touristenkarte
[1] Staatsangehörige u.a. dieser Länder müssen bei der Einreise eine Touristenkarte für 10 US$ (plus Einreise- und Ausreisegebühr von jeweils 2 US$) erwerben, die zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Monaten berechtigt, vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise und ausreichende Geldmittel; bei Geschäftsreisen ist außerdem die Vorlage eines Firmenschreibens oder Einladungsschreibens des nicaraguanischen Geschäftspartners erforderlich:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Kosten
Unterschiedlich je nach Nationalität des Antragstellers. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Visaarten und kosten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Gültigkeit
Nach Ausstellung 30 Tage gültig für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Verlängerung vor Ort möglich.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, im Besitz der erforderlichen Weiterreisepapiere und Weiterflugtickets sind und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle genannten Länder, benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.)
Antragstellung an
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen); Touristenkarten sind auch bei der Einreise am Flughafen erhältlich.
Antragsunterlagen
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Visum
In jedem Fall werden für ein Visum benötigt:
(a) Antragsformular(e).
(b) Passfoto(s).
(c) Reisepass.
(d) Gebühr.
(e) Ggf. Bestätigung über Hin- und Rückflugticket.
(f) Staatsangehörige mancher Länder müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Da je nach Nationalität und Reisezweck u. U. weitere Unterlagen notwendig sind, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ratsam (s. Kontaktadressen).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Bearbeitungsdauer
Mehrere Wochen, da meist eine Genehmigung aus Nicaragua eingeholt werden muss.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mind. 200 US$ für den Aufenthalt).
Anmeldepflicht
Es besteht Meldepflicht. Diese wird normalerweise vom Hotel wahrgenommen. Bei privater Unterkunft muss sie der Reisende selbst vornehmen.
Einreisedokumente
(a) Wer aus den folgenden Staaten / Gebieten einreist, muss ein Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen, das mindestens 10 Tage alt ist: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guayana, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Trinidad und Tobago, Venezuela sowie sämtliche afrikanische Staaten mit Ausnahme von Tanzania, São Tomé und Príncipe sowie Somalia.
(b) Einreisegebühr in Höhe von 2 US$.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Ausreisegenehmigung
Bei der Ausreise müssen 2 US$ bezahlt werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Nicaragua
Konsulat in Lugano (ohne Visumerteilung).
Telefon: +41 (0)22 740 51 60.
Adresse: Rue de Vermont 37-39, 1202 Genf
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr.
Botschaft der Republik Nicaragua
Telefon: +43 (0)1 403 18 38.
Adresse: Ebendorferstraße 10/3/12, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Nicaragua
Honorarkonsulate in Frankfurt/M. und München.
Telefon: +49 (0)30 20 64 38 11, Konsularabtlg.: +49 (0)30 20 64 38 12.
Website: http://www.nicaraguaportal.de
Adresse: Saatwinkler Damm 11-12, 13627 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr.