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Panama: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei einem visumfreien Aufenthalt bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Die Botschaft von Panama in Berlin empfiehlt, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

 

Hinweis zum Reisepass

Für Ausländer gilt in Panama Ausweispflicht.

Reisepass- und Visa Hinweise

Wer auf dem Landweg von Costa Rica nach Panama einreist, sollte darauf achten, dass er sowohl den costa-ricanischen Ausreisestempel als auch den panamaischen Einreisestempel in seinem Reisepass erhält. Ohne sie kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen (Inhaftierung oder Rücksendung an die costa-ricanische Grenze auf eigene Kosten).  

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

(a) Deutschland, EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei.

Achtung: Touristen, die per Schiff einreisen, erhalten bei der Einreise an einigen Häfen ein Visum von nur 72 Stunden. Wer sich länger in Panama aufhalten möchte, muss bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen ein reguläres Touristenvisum beantragen. Schiffsreisende müssen bei der Einreise eine Einreisegebühr in Höhe von 100-200 $ bezahlen. 

Kosten

Bei Visumpflicht sind die Gebühren je nach Nationalität unterschiedlich und sollten bei Antragstellung erfragt werden.

Visaarten und kosten

Einreisevisum.

Gültigkeit

30 Tage ab Ausstellungsdatum für Aufenthalte von i.d.R. 30 Tagen (u. U. auch für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen). Eine Verlängerung vor Ort ist bei der Dirección Nacional de Migración y Naturalización möglich

Antragstellung an

Zuständiges Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Buchungsbestätigung des Reisebüros und Nachweis des Hin- und Rückflugtickets.
(e) Gebühr.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Einladungsschreiben einer Person, die für den Gast bürgt.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich bzw. die Schweiz.
(i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Zweck und Finanzierung der Reise.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für Zustellung des visierten Passes.

 

Bearbeitungsdauer

Alle Visa müssen persönlich beantragt werden. Ausstellung u. U. sofort (sollte vorab telefonisch bestätigt werden), ansonsten ca. 3 Tage plus Postweg.
Genehmigungspflichtige Visa: 2-3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (US$500 in bar oder Kreditkarten).

Einreisedokumente

(a) Reisepass, der bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel (500 US$ oder Kreditkarten).

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger, Schweizer und Türken, die sich länger als 180 Tage in Panama aufhalten möchten, müssen rechtzeitig bei der Migrationsbehörde von Panama einen Aufenthaltstitel beantragen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: bei Anreise über die USA besteht mit dem Kinderreisepass Visumpflicht. Nur der Reisepass ist für die visumfreie Ein- und Durchreise nutzbar.

Österreicher: Reisepass.

Schweizer: Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine Reiseerlaubnis benötigen in der Regel panamaische Kinder (auch Doppelstaatler) sowie ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Panama. Reisen Eltern mit ihren Kindern, sollten sie (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Reisen Minderjährige unter 18 Jahren alleine oder nur mit einem Elternteil, müssen sie über eine notariell beglaubigte Vollmacht des abwesenden Elternteils bzw. der abwesenden Eltern – in spanischer Sprache – verfügen.
 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein internationaler Heimtierpass, ein internationales Gesundheitszeugnis, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage sein darf, und ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 30 Tage und maximal 16 Monate vor der Einreise u.a. gegen Tollwut geimpft wurde. Die Dokumente müssen von einem Konsulat von Panama beglaubigt werden. Des Weiteren ist eine Einfuhrgenehmigung vom Veterinäramt (Departamento de Sanidad Animal, Ministerio de Agricultura Comercio e Industrias, Apartado 1631, Panama City) erforderlich.

Einige Hunde und Katzen müssen für 40 Tage in Quarantäne. Eine Quarantäne zu Hause kann u. U. beim Veterinäramt beantragt werden. Auskunft erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Für Vögel gelten besondere Einfuhrbestimmungen.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Generalkonsulat der Republik Panama


Telefon: +41 (0)22 715 04 50.
Adresse: Rue de Lausanne 72, 1202 Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr.

Botschaft der Republik Panama

Honorarkonsulat in Salzburg.


Telefon: +33 (0)1 587 23 47, 587 31 82. Konsularabteilung: 587 23 47.
Adresse: Goldschmiedgasse 10/403, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (nach Vereinbarung).

Botschaft der Republik Panama

Generalkonsulat in Hamburg.

Honorarkonsulate Dresden, Kiel und Sauerlach bei München.


Telefon: +49 (0)30 22 60 58 11.
Website: http://www.botschaft-panama.de
Adresse: Wichmannstraße 6, 10787 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr.