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Jemen: Länderinfos

Überblick

Der Jemen hat sich grundlegend als Reisedestination etabliert und bietet Touristen beeindruckende Landschaften und spektakuläre islamische und präislamische Architektur. Die Naturkulisse des Jemen ist enorm vielgestaltig und reicht von imposanten Bergen über grüne Täler mit Obstplantagen bis hin zu halbwüstenartigen Ebenen und breiten Sandstränden. Die Städte offenbaren Souks, Gewürzmärkte, Moscheen und historische Stadtmauern.
Die Römer nannten den Jemen Arabia Felix (Glückliches Arabien), da er sich vom Rest der arabischen Halbinsel, die zum großen Teil aus unfruchtbarer Wüste besteht, durch seine Berge und fruchtbaren Böden unterscheidet. Nach dem Untergang des Römischen Reiches wurde der Jemen ab dem 7. Jahrhundert vom Islam geprägt.
Über den Jemen verteilt sind zahlreiche bedeutende archäologische Ausgrabungsstätten. Für Abenteuer-Urlauber sind Wanderungen und Camping auf der einzigartigen Insel Sokotra von Interesse, die mehr als 270 Tier- und Pflanzenarten beheimatet.

Wichtige Fakten

Fläche:

528.000 qkm.

Offizieller Name:

Republik Jemen.

Bevölkerung:

29.825.964 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

48 pro qkm.

Hauptstadt:

Sana'a.

Wirtschafts- und Handelshauptstadt: Aden.

Staatsform:

Islamische Präsidialrepublik seit 1991. Neue Verfassung von 2001. Parlament mit 301 Mitgliedern.

Staatsoberhaupt:

Rashad al-Alimi, Vorsitzender des Präsidialrats seit April 2022.

Regierungschef:

Ahmad Awad Bin Mubarak, seit Februar 2024.

Elektrizität:

220 V, 50-60 Hz.

Jemen: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Sun, 21 Jul 2024 16:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Sun, 21 Jul 2024 16:45:09 +0200)

Letzte Änderungen: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

Am 20. Juli 2024 erfolgten israelische Luftschläge auf Gebiete rund um den jemenitischen Hafen von Hodeidah, bei denen offenbar mehrere Menschen getötet und verletzt wurden. Die Luftschläge waren eine Reaktion auf einen Drohnenangriff der Huthis auf Tel Aviv am Vortag. Die Vorfälle bergen ein Risiko für eine weitere regionale Eskalation und damit einhergehend eine weitere Verschärfung der regionalen Sicherheitslage.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer und militärische Abwehrmaßnahmen

Seit Mitte Oktober 2023 ist es zu einer Verschärfung der Sicherheitslage gekommen. Im südlichen Roten Meer sowie der Meerenge Bab al-Mandab gibt es anhaltenden Beschuss ziviler Handelsschiffe durch die Huthi-Miliz aus den von der Huthi-Miliz kontrollierten Landesteile Jemens sowie Abwehrmaßnahmen internationaler Streitkräfte.

Das Bundesministerium des Innern hat für deutsche Schiffe in jemenitischen Küstengewässern und Häfen die Gefahrenstufe 3, für Schiffe, die das südliche Rote Meer, den internationalen Schifffahrtsweg durch die Meerenge Bab al-Mandab (eingeschlossen die Küstengewässer von Eritrea und Dschibuti) und den Golf von Aden befahren, die Gefahrenstufe 2 festgelegt. Die Huthi-Miliz hat angekündigt, als Reaktion auf die militärischen Abwehrmaßnahmen der USA und Großbritanniens alle deren Staatsangehörige, auch Doppelstaater, die in dem von ihnen kontrollierten Gebiet für die VN bzw. internationale (Hilfs-)Organisationen tätig sind, auszuweisen. Weitere Maßnahmen, von denen auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können, sind nicht auszuschließen. Durch fortgesetzte Angriffe der Huthis sowie ggf. weitere Gegenmaßnahmen könnte sich die Sicherheitslage im Land weiter verschlechtern.

  • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
  • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen ab.
  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesministerium des Innern auf der Seite der Bundespolizei mit Gefahrenstufe 3 für die jemenitischen Küstengewässer.

Sicherheit- Reisewarnung

Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Terrorismus

Siehe Aktuelles

In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Weite Teile des Landes stehen nicht unter der Kontrolle der Regierung.
Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie zu Sabotageakten an Infrastruktureinrichtungen.

Entführungen sind in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen und können sich im ganzen Lande ereignen. Auch Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Jemen reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts und auf eine in Jemen gültige Reise- und Krankenversicherung achten.

  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Jemen zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.

  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Lage in Jemen hat sich seit einer im April 2022 vereinbarten Waffenruhe vordergründig beruhigt, bleibt aber im ganzen Land weiterhin äußerst volatil. Der Konflikt zwischen Huthi-Rebellen und der Regierung dauert an.

Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht gegeben.

Es kommt regelmäßig zu Versorgungsengpässen und Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen und die zunehmende Fragmentierung des Landes tragen zur Instabilität des Landes bei.

Minengefahr

Bei Reisen innerhalb des Landes und Fahrten abseits befestigter Straßen bestehen erhebliche Gefahren durch nicht eindeutig lokalisierte Minenfelder. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sanaa bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es insbesondere in den neuralgischen Konfliktgebieten mit Kampfhandlungen am Boden geben.

Piraterie

Über die gegenwärtige Eskalation im Roten Meer hinaus besteht vor den Küsten weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und Golf von Aden werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

  • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
  • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen mit Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Teilen des Landes ab.
  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
  • Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung Somalia und die Gewässer um das „Horn von Afrika".

Kriminalität

Die Kriminalität ist hoch. Waffen sind im Land durch den Konflikt weit verbreitet und so auch schwere Waffen im Besitz von Kriminellen.
Es besteht landesweit eine sehr hohe Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen, Entführungen und Autodiebstählen zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.

Natur und Klima

Jemen liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Bergland mit der Hauptstadt Sanaa hat ein gemäßigtes Klima, die Küstenebene am Roten Meer sowie südliche und östliche Provinzen ein feuchtheißes Tropenklima. Im Norden und Nordosten herrscht ein arides Wüstenklima.

Vereinzelt ist mit Tropenstürmen (insbesondere an den Küsten) und intensiven Regenfällen vor allem in der Zeit von Juni bis September zu rechnen, die in den Bergen zu gefährlichen Sturzbächen und Überschwemmungen führen können.

Im Sommer kommt es zu Sand- und Staubstürmen.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Sanaa ist geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Die Botschaft arbeitet derzeit von Amman und Riad aus.

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Sehr schlechte Straßenverhältnisse, Minengefahren und Tiere stellen neben der allgemeinen Lage zusätzliche große Gefahren im Straßenverkehr dar.
Es gibt eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Überlandstraßen und Autobahnen wie auch Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.
Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich, hinzu kommen eine fehlende Disziplin, schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen.

Überlandreisen sollten – wenn unbedingt erforderlich – allenfalls nur im Konvoi mit Allradfahrzeugen, erfahrenen ortskundigen Führern und einem tragfähigen Sicherheitskonzept erfolgen.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es besteht Fotografierverbot für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten. Bevor man Frauen fotografiert, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.

Der islamische Glauben ist Teil der jemenitischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Yemen-Rial (YER).

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Jemens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jemen ein Visum, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Jemen in Berlin beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Antiquitäten dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der General Authority for Antiquities aus Jemen ausgeführt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Jemen ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Jemen ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. 

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, inkl. der Hauptstadt Sanaa und auf der Insel Sokotra. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 96%, ca. 2% sind andere und 2% Malaria-tertiana-Fälle (P. vivax). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist endemisch im Jemen. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land konsequent ab.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Filariasis, Rift-Valley-Fieber).

  • Achten Sie auf adäquaten Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Sanaa entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Es muss daher mit maximalen Einschränkungen der medizinischen Versorgung in und außerhalb der Hauptstadt Sanaa gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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