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Kirgisistan: Länderinfos

Überblick

Kirgisistan kann man nur als atemberaubend schön beschreiben: Grüne Wiesen liegen direkt neben schneebedeckten Bergen, und wo immer man auch ist, die vielseitige Landschaft bildet den perfekten Hintergrund zu einzigartigen Erlebnissen.
Obwohl der Tourismus zunimmt, sind die Besucherzahlen noch immer so gering, dass man hier auf jeden Fall Ruhe und Erholung findet.
Der Blick auf die Berge allein ist eine Reise nach Kirgisistan wert, aber wer sich weiter hinein traut, findet Gletscher und versteckte, glasklare Bergseen vor. Es lohnt sich unbedingt, wenigstens zu einem dieser blauen Gewässer zu wandern. Die Auswahl ist groß, und Wanderwege durchkreuzen das gesamte Land.
Die größeren Städte von Kirgisistan reflektieren zwei verschiedene Seiten des Landes. Osch liegt neben der Grenze zu Usbekistan. Einflüsse des Nachbarlandes sowie des Islam bestimmen hier das Leben. Bischkek dagegen hat sich sehr gewandelt und ist modern geworden, was sich nicht nur in der westlichen Bekleidung der jungen Bevölkerung widerspiegelt.

Wichtige Fakten

Fläche:

198.500 qkm.

Offizieller Name:

Kirgisische Republik.

Bevölkerung:

6.524.195 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

28 pro qkm.

Hauptstadt:

Bischkek (ehemals Frunze). 

Staatsform:

Präsidialrepublik seit 1991. Verfassung von 1993, letzte Änderung 2021. Zweikammerparlament (Zhogorku Kenesh): Gesetzgebende Versammlung mit 35 und Rat der Volksvertreter mit 70 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.

Staatsoberhaupt:

Sadyr Japarov, seit Januar 2021.

Regierungschef:

Vorsitzender des Ministerkabinetts Akylbek Japarov, seit Oktober 2021.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz.

Kirgisistan: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Tue, 01 Oct 2024 15:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 15:46:47 +0200)

Letzte Änderungen: 

Reiseinfos – Grenzgebiete, Geld/Kreditkarten

Einreise und Zoll – Anmerkungen/Restgültigkeit, Visum, Einfuhrbestimmungen

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen in die Region Batken wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Im September 2022 kam es in der südlichen Region Batken zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit zivilen Todesopfern und Verletzten. Die Lage blieb seitdem weitgehend stabil, und die Verhandlungen zwischen Kirgisistan und Tadschikistan zur Regelung der noch offenen Grenzfragen werden fortgesetzt. Allerdings ist nicht gesichert, dass diese Ruhe nachhaltig ist.

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen auch kleinerer Gruppen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt und dicht besiedelte Gebiete des Landes (Süd-Kirgisistan).

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und seien Sie bei Menschenansammlungen wachsam.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes werden von der kirgisischen Regierung regelmäßig islamistische Zellen bzw. Personen mit potenziell terroristischer Ausrichtung ausgehoben. Anschläge, auch auf westliche Einrichtungen, sind nicht auszuschließen.

Kriminalität

Auch Ausländer können an stark frequentierten Orten wie Märkten Opfer von Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen werden, doch sind der Deutschen Botschaft Bischkek seit mehreren Jahren keine Vorfälle bekannt geworden, bei denen deutsche Touristen gezielt Opfer eines Überfalls oder Angriffs wurden.

  • Vermeiden Sie es, bei Dunkelheit und in schlecht beleuchteten Stadtteilen zu Fuß und alleine unterwegs zu sein. Nutzen Sie stattdessen Taxis namhafter Anbieter, die per App bestellt werden können. Nutzen Sie - auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit - keine unbekannten Taxiunternehmen.
  • Seien Sie an typischerweise von Ausländern besuchten Orten (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants oder Bars) sowie in größeren Menschenmengen (wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf den zahlreichen Märkten) besonders wachsam.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld bzw. eine Kreditkarte und keine unnötigen Wertsachen mit. Führen Sie ggf. Kopien von Ausweisdokumenten griffbereit mit sich und verwahren die Originale sicher.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kirgisistan liegt in einer seismisch hochaktiven Zone. Erdbeben mit einer Stärke über 6,0 auf der Richterskala werden in der Region regelmäßig aufgezeichnet.

Kirgisistan ist in vielen Landesteilen aufgrund seiner topographischen Gegebenheiten von Erdrutschen und Schlammlawinen bzw. Schnee- und Eislawinen bedroht. Im Zuge heftiger Regenfälle kommt es gelegentlich zu spontanen Überflutungen, die auch Häuser mitreißen können. Die Wetterlage kann sehr schnell wechseln. Auch im Hochsommer kommen in den Bergen, insbesondere über 3.000 m, plötzliche Kälteeinbrüche häufig vor.

Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU. Gleichwohl stellen nationale Fluggesellschaften die Verbindung von Bischkek in die entlegenen südlichen Städte (Razzakov, etc.) her. Osch im Süden des Landes und Tamchy am Issyk-Kul verfügen über internationale Flughäfen.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch oder per App bestellt werden.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, Steinschlägen, freilaufenden Viehs/Viehtriebs, des häufig unzureichenden technischen Zustands vieler Fahrzeuge (häufig Rechtslenker; Überbeladung, Überalterung, mangelnde Wartung) oder mangelnder Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer und des wechselhaften Klimas (Kälteeinbrüche und Platzregen) gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bergen eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

In entlegenen Gebieten kann die Versorgung mit Kraftstoff problematisch sein. Treibstoff mit 95 Oktan gibt es in der Regel außerhalb der größeren Städte nicht. Da das Tankstellennetz in den Bergen extrem dünn ist und der Kraftstoffverbrauch auf Pisten und in großen Höhen erheblich steigt, sollte ausreichend Reserve mitgeführt werden. Ersatzräder sind unverzichtbar.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit. 
  • Vermeiden Sie wenn möglich, innerhalb Kirgisistans als Selbstfahrer zu reisen.
  • Mieten Sie Fahrzeuge und Fahrer bei vertrauenswürdigen Unternehmen.

Führerschein

Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Wanderungen und Trekking-Touren

Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere, wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

Menschen, die große Höhen nicht gewohnt sind, können auf Bergtouren schnell unter heftigen Gesundheitsproblemen leiden. Vor allem in entlegenen Gebieten ist nicht mit zeitnaher Hilfe zu rechnen. Von Reit-, Ski- oder Gletschertouren ohne kundige Begleitung und insbesondere allein wird abgeraten. Die geplante Route und voraussichtliche Rückkehrzeit sollten in der Unterkunft hinterlassen werden.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände oder entlegenen Gebieten gut ausgerüstet, nur mit ortskundiger Begleitung und keinesfalls alleine.
  • Führen Sie Notfallnummern der Bergrettung mit sich.
  • Achten Sie auf die Wetterentwicklung, informieren Sie sich über lokale Wettervorhersagen und Wetter-Apps.
  • Suchen Sie bei Platzregen eine sichere Unterkunft auf. Vermeiden Sie Aufenthalte nahe Wasserläufen und in Canyons, die sich in reißende Ströme verwandeln können.
  • Verzichten Sie möglichst auf „wildes Campen" ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Hinterlassen Sie Informationen zu der geplanten Route in der Unterkunft, um im Notfall Suchgebiete eingrenzen zu können.

Grenzgebiete

In den Grenzgebieten zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbote), es besteht mancherorts zudem Minengefahr. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.

Für Besuche in den Grenzgebieten zu China und Tadschikistan ist vorab eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Diese kann persönlich bei der Registrierungsbehörde OWIR oder den lokalen Grenzbehörden erfolgen. Auch Reisebüros unterstützen bei der Beantragung.
Grenzübergänge können kurzfristig geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze jedoch für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer, auch weil der genaue Grenzverlauf oftmals nicht erkennbar ist und illegale Übertritte streng geahndet werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, die Aufenthaltsdauer (ggf. das Visum) zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen" konfrontiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kriminelle als Sicherheitskräfte verkleiden.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin. Zahlen Sie, wenn möglich, mit Kreditkarte bzw. elektronisch und bestehen Sie auf einer Quittung.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

LGBTIQ

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist verboten; homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar, werden jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert.

Im August 2023 wurden Gesetzesänderungen zum Schutze Minderjähriger gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen" verabschiedet, welche für die Verbreitung von Informationen über LGBTIQ-Identitäten an Minderjährige Geldstrafen bis zu ca. 250 EUR vorsehen.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischer und strategisch wichtiger Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist gesetzlich verboten. Personen und deren Unterkünfte sollten nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen fotografiert oder gefilmt werden

  • Achten Sie darauf, ob es entsprechende Verbotsschilder gibt und befolgen Sie die Vorschriften.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Som (KGS). Kredit- und Debitkarten (Girocard) werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur seltener. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomaten in der Regel problemlos. Geldautomaten sind nur in größeren Ortschaften verbreitet; in entlegenen Gebieten werden Kreditkarten meist nicht akzeptiert. Insofern sollte ausreichend Bargeld mitgeführt werden.

Der Umtausch von Bargeld - EUR oder USD - ist in größeren Ortschaften möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder beschädigte Seiten im Pass können zur Einreiseverweigerung führen. 

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen innerhalb von 120 Tagen kein Visum. 

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung oder online in Form eines E-Visums eingeholt werden muss. 

Ausländer, die den 60-tägigen visumsfreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

Alternativ kann online ein E-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten wollen, müssen innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde durch den Vermieter registriert werden.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von E-Visa.

Seit dem 25. Juni 2024 gilt bei einem Aufenthalt in Kirgisistan von mehr als 30 Tagen eine Registrierungspflicht für Mobilfunkgeräte, wenn diese mit einer kirgisischen SIM-Karte verwendet werden. Internationales Roaming ist davon nicht betroffen. Weitere Informationen in englischer Sprache bieten die kirgisischen Behörden.

Ein- und Ausreise über Tadschikistan

Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Die Überquerung zu touristischen Zwecken ist laut Auskunft der kirgisischen Behörden an ausgewählten Grenzübergängen möglich. Dazu ist die Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann. Schwierigkeiten bei der Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 g Tabak sowie 1,5 l Alkohol und 2 l Wein können zollfrei eingeführt werden. Drohnen und wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, etc. und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer grundsätzlich möglich. Ohne Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten; die Datenlage ist allerdings spärlich.

Bruzellose

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss nicht ausreichend gekochter Tierprodukte übertragen werden. Vom Genuss roher Milchprodukte ist unbedingt abzuraten.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand zu Tieren wird empfohlen.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Geografisch bedingte Erkrankungen

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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