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Slowakische Republik: Länderinfos

Überblick

Die Slowakische Republik mit ihren wundervollen Berglandschaften und Felsenfestungen und ihrer gut erhaltenen Architektur bietet Besuchern eine einladende Mischung aus Outdoor-Abenteuer und mittelalterlichem Charme.

Dass das Land etwas von seinem Nachbarn und ehemaligem Landsmann, der Tschechischen Republik, überschattet wird, liegt vor allem daran, dass die hübsche Hauptstadt Bratislava mit Prag nicht ganz zu vergleichen ist. Dennoch ist dies auch ein Vorteil, denn die Attraktionen Bratislavas sind meist nicht mit Schlangestehen verbunden.

Im Zuge der „Samtenen Revolution“ wurde die damalige Tschechoslowakei 1993 einvernehmlich und friedlich in zwei Nationen geteilt. Die Slowakische Republik ist inzwischen seit über 25 Jahren unabhängig. Heute zieht die bescheidene, kreative Art der Slowaken viele verschiedene Besuchergruppen an, von Skifahrern und Rucksacktouristen bis hin zu Geschäftsreisenden und Geschichtsinteressierten. Die Hauptattraktionen des Landes sind die Hauptstadt Bratislava und die Hohe Tatra, aber daneben gibt es noch andere Regionen, die einen Besuch absolut wert sind.

Kosice, die zweitgrößte Stadt der Slowakischen Republik im Osten des Landes, war 2013 Europäische Kulturhauptstadt.

Wichtige Fakten

Fläche:

49.033 qkm.

Bevölkerung:

5.459.642 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

111 pro qkm.

Hauptstadt:

Bratislava.

Staatsform:

Republik seit 1993. Verfassung von 1993, letzte Änderung 2001. Nationalrat mit 150 Mitgliedern. Seit 1993 unabhängig. Die Slowakische Republik ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt:

Peter Pellegrini, seit Juni 2024.

Regierungschef:

Premierminister Robert Fico, seit Oktober 2023.

Elektrizität:

220 V, 50 Hz. Adapter nicht erforderlich.

Slowakische Republik: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Mon, 09 Dec 2024 18:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:32:15 +0100)

Letzte Änderungen: 

Neustrukturierung Gesundheitsteil

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Insbesondere in den Touristenzentren Pressburg (Bratislava), Hohe Tatra sowie in Kurorten ist Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Autoeinbruch verbreitet.

In einschlägigen Lokalen im Stadtzentrum von Pressburg (Bratislava) kommt es vereinzelt zum Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen, um Personen auszurauben, z.B. durch zeitnahe Abbuchung von höheren Beträgen vom Konto bzw. der Kreditkarte.

Hin und wieder kommt es bei Reisen mit dem eigenen Pkw vor, dass Reisende unter einem Vorwand zum Halten gebracht und beraubt bzw. bestohlen wurden. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) hat es in der Vergangenheit solche Vorfälle gegeben.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen sichtbar im Auto zurück.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt, und nehmen Sie keine Einladungen zu Getränken von Unbekannten an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kontinentales Klima.

In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.

Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.

Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze sowie nach starken Regenfällen vor.

  • Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
  • Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise, und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gutes Netz an Eisenbahn- und Busverbindungen, innerhalb von Städten auch Straßenbahnen.
Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, werden kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind und sie sich zuvor an einem Kassenschalter des Verkehrsunternehmens einmalig registriert haben, siehe Slovakrail.

Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstraßen ist grundsätzlich vignettenpflichtig. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Die elektronischen Vignetten können über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden. Informationen bietet das Portal EZNAMKA.

Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend.
Es herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und dem 31. März. Darüber hinaus werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.

Es herrscht absolutes Alkoholverbot, Verstöße werden streng mit Fahrverbot und bis zu Freiheitsstrafen geahndet.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters, die mitzuführen ist.

Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verkehrsverstößen Geldstrafen in einer Höhe von 30 EUR bis zu 650 EUR zu verhängen. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Polizeibeamten. Auf Verlangen sollte eine Quittung ausgestellt werden, der Name des Beamten sollte im Zweifelsfall selbst notiert werden. Vom Versuch, Gefälligkeitszahlungen auszuhandeln, wird ausdrücklich abgeraten.

Das Tragen eines Fahrradhelms ist außerhalb von Ortschaften Pflicht; für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften.

Bei Taxifahrten ist es oft preisgünstiger, ein Taxi telefonisch oder über eine Smartphone-App zu bestellen, als in ein an der Straße wartendes Fahrzeug einzusteigen. Zur Vermeidung überhöhter Preise sollten der Fahrpreis sowie die Fahrtstrecke im Voraus festgelegt werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.

In der Öffentlichkeit besteht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Parks und Spielplätzen Alkoholverbot. Es gilt das Recht der Kommune.

Prostitution ist nicht strafbar; Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.

Menschenschmuggel wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.

Die Dauer der Untersuchungshaft bei Tatverdacht für besonders schwere Straftaten, darunter solche im Bereich des Terrorismus, kann bis zu 60 Monate betragen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten ist weit verbreitet und fast überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Die Personenkontrollen bei der Einreise in die Slowakei sind mit dem Beitritt der Slowakei zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, stichprobenartige Kontrollen sind jedoch möglich. Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen.

Meldepflicht

Für EU-Staatsangehörige besteht ab zehn Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige unterliegen über die Anmeldepflicht hinaus einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Ergänzende Informationen hierzu sind auf der Webseite der Botschaft Pressburg eingestellt.

Minderjährige

Grenzbeamte können Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Seit Juli 2023 treten vorrangig im Osten des Landes gehäuft Hepatitis A-Fälle auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Eine Hepatitis-A-Impfung ist als Reiseimpfung empfohlen.

Impfschutz

Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Slowakei ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

West-Nil-Fieber kann landesweit zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

Die in der Slowakei vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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